Gesundheits- und Krankenpflege

Zum Angebot gehören:
Abklärung und Beratung (Art. 7a KLV), Untersuchung und Behandlung (Art. 7b KLV) und Grundpflege (Art. 7c KLV):

  • Umfassende Körperpflege, z.B. Hilfe bei der Körperpflege, Hilfeleistung beim Aufstehen, beim An- und Ausziehen, beim Gang zur Toilette, fachgerechte Pflege und Lagerung bei Bettlägerigkeit, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Ärztlich verordnete Behandlungspflege, z.B. Injektionen, Verbandswechsel, Blutzucker- und Blutdruckmessungen, Richten und Verabreichung von Medikamenten
  • Aktive Förderung der Selbständigkeit und des Wohlbefindens (Hilfe zur Selbsthilfe)
  • Betreuung und Begleitung von körperlich und seelisch kranken Menschen
  • Beratung und Instruktion von Klientinnen und Klienten, Angehörigen und weiteren Bezugspersonen über Pflegetechniken, Hilfsmittel und andere Dienste
  • Beratung zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit, vorbeugende Massnahmen
  • Akut- und Übergangspflege auf spitalärztliche Verordnung (Art. 25a Abs. 2 KVG)
  • Sterbebegleitung (Palliative Care) mit Nachtpikettdienst bei Bedarf
  • Kinderspitex, bei Bedarf in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Kinderspitexverein in Horn
  • Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt
  • Zusammenarbeit und Koordination mit anderen spitalexternen Diensten und stationären Institutionen
  • Organisation weiterer Dienste wie Mahlzeitendienst, Fahrdienste, Telealarmdienste, Nachtwache usw.
  • Unterstützung und Entlastung der Angehörigen
  • Beratung zur Entlastung von Angehörigen
  • Beratung über Pflege und Betreuung, Hilfsmittel und Pflegematerialien sowie über Fragen der Finanzierung
  • Beratung über Inkontinenzmaterialien
  • und vieles mehr.

Die Leistungen der Abklärung und Beratung, Untersuchung und Behandlung und Grundpflege stehen jeden Tag von 07.00 – 22.00 Uhr zur Verfügung. Bei ausgewiesenem Bedarf bieten wir einen  einen 24-Std. Pikettdienst an. Die zuständige Pflegefachperson informiert sie gerne persönlich.