Hauswirtschaft und Sozialbetreuung

Die Spitex erbringt dann hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen, wenn Menschen auf Grund von körperlichen oder seelischen Krankheiten oder Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, den Haushalt alleine zu führen, sich genügend zu ernähren oder ihr Leben soweit zu gestalten, dass sie selbständig zu Hause leben können.

Hingegen ist die Spitex nicht die richtige Partnerin, wenn es ausschliesslich um Reinigungsarbeiten geht oder wenn keine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt.

Angebot der Spitex

  • Kurzzeiteinsätze

Bis zur Genesung oder zur Stabilisierung der Situation, beispielsweise nach einem Spitalaufenthalt. Ein Kurzzeiteinsatz ist in der Regel nach maximal 3 Monaten abgeschlossen.

  • Langzeiteinsätze

Beispielsweise zur Vermeidung oder Verzögerung eines Spital- oder Heimeintrittes, zur Entlastung des familiären Unterstützungsnetzes, zur Unterstützung und Förderung der vorhandenen Ressourcen (Erhalt der Selbständigkeit) etc. Ein Langzeiteinsatz wird in der Regel halbjährlich, mittels kostenpflichtiger Bedarfsabklärung, überprüft.

Das Angebot an hauswirtschaftlichen Leistungen umfasst

  • Unterhaltsreinigung (Küche, Bad/Dusche/WC, Wohn-/Schlafbereich, Büro/Gästezimmer, Wohnungseingang)
  • Wäsche waschen, trocknen, zusammenlegen/bügeln, kleine Flickarbeiten, Schuhe putzen, Betten machen, Bettwäsche wechseln
  • Abfallentsorgung,
  • Pflanzen giessen
  • Lüften, Läden öffnen/schliessen
  • Einkaufen, Essen/Trinken bereitstellen/wärmen
  • Fenster reinigen im Rahmen des normalen Auftrags bei Langzeiteinsätzen (ab 4. Monat)

Die Leistungen stehen von Montag-Freitag 07.00-19.00 Uhr zur Verfügung. Bei ausgewiesenem Bedarf kann ein Einsatz auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erfolgen.

Nicht durch die Spitex erbracht werden

  • Grundreinigung, Frühlingsputz
  • Fensterreinigung, Vorhänge waschen
  • Arbeiten im Freien
  • Ernten, geerntete Produkte verarbeiten
  • Botengänge

Einschränkungen

  • Es werden keine Leistungen in Abwesenheit der Klientin/des Klienten erbracht
  • Wo nötig, werden die Familienmitglieder angeleitet (z.B. Wäsche waschen)
  • Es werden keine Dienstleistungen für im Haushalt wohnende erwachsene Kinder übernommen. Bei Jugendlichen ab der 1. Oberstufe setzen wir voraus, dass sie ihr Zimmer selber in Ordnung bringen.

Bedarfsabklärung / Verordnung

  • Die Spitex ist verpflichtet, eine strukturierte Abklärung durchzuführen. Je nach Klienten-
    situation besteht diese aus pflegerischen und / oder hauswirtschaftlichen Elementen, welche durch eine entsprechende Fachperson durchgeführt wird.
  • Die Spitex holt beim zuständigen Arzt die vorgeschriebene Verordnung ein.

Tarife / Kosten

Hauswirtschaftliche und/oder sozialbetreuerische Leistungen sind keine Pflichtleistungen der Krankenversicherer (Nicht-KLV-Leistungen). Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung. Die Rechnung der Spitex geht immer an die Klientin/den Klienten und ist unabhängig von einer allfälligen Rückerstattung fristgerecht zu zahlen. Dies gilt sowohl bei Krankheit wie auch bei Unfall.

Bitte beachten Sie: Die Haushelferin ist verpflichtet, die erbrachten Dienstleistungen am Standort zu dokumentieren. Dafür werden Ihnen pro Einsatz 5 Min. zusätzlich verrechnet

siehe Tarifblatt

Die Dienstleistungen der Spitex Region Kreuzlingen erfolgen im Auftrag der Politischen Gemeinden Altnau, Berlingen, Bottighofen, Ermatingen, Gottlieben, Kreuzlingen, Lengwil, Langrickenbach, Münsterlingen, Salenstein und Tägerwilen. Sie sind in der Leistungsvereinbarung mit den Gemeinden geregelt und basieren auf dem schweizerischen sowie dem kantonalen Krankenversicherungsgesetz und den Weisungen des Departementes für Finanzen und Soziales, Kanton Thurgau, betreffend die Bewilligung und den Betrieb von Spitexoganisationen.

Die Tarife für hauswirtschaftliche Leistungen sind nicht kostendeckend, sie werden von den Auftragsgemeinden subventioniert. Der Bezug von subventionierten Spitex-Leistungen ist abhängig von der einleitend beschriebenen gesundheitlichen Situation und unabhängig davon, ob eine ärztliche Verordnung und/oder eine entsprechende Zusatzversicherung vorliegt.

Weitere Anbieter

Auf Anfrage geben wir Ihnen gerne Möglichkeiten oder Adressen bekannt.

Kreuzlingen, 26. November 2019